4.3.2021

Als Vertretungsberechtigte des Krankenhaus Entscheid Essen freuen wir uns sehr über den Beschluss vom 3.3.2021 des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, in dem unserem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gefolgt wurde.Schließlich wurden wir durch die monatelange Blockade der Stadtspitze in diese Klage getrieben. Das Gericht hat damit die Stadt Essen zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet, welche erforderlich ist, um das Bürger:innenbegehren zu starten.

Noch Anfang Februar hatte die Stadt uns per Bescheid eine solche Kostenschätzung wortreich aber in Wahrheit ideologisch motiviert verweigert. Unsere Rechtsauffassung, dass die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung aber dazu verpflichtet ist, findet nun gerichtliche Bestätigung.

Damit hat OB Kufen mit dem erneuten Versuch unser Bürgerbegehren zu behindern eine Niederlage erlitten. Das ist gut so.

Unbequeme Bürgerbegehren in den teuren und langfristigen Rechtsweg zu treiben, erscheint diesem OB aber ein probates Mittel zu sein. Das ist schlecht.

Mit der Blockade von Bürger:Innenbeteiligung muss jetzt Schluss sein. Wir erwarten umgehend die Kostenschätzung, damit wir mit der Sammlung von Unterschriften beginnen können. Wie diese vorzunehmen ist, dazu macht das Gericht klare Vorgaben. Es wird Zeit, dass die BürgerInnen der Stadt mit ihrer Unterschrift für unser Begehren Druck auf die Stadt und den Rat machen, sich endlich wirklich qualifiziert mit dem Thema Gesundheitsversorgung in Essen zu beschäftigen.

Im Besonderen mit einer auskömmlichen Not-, Grund- und Regelversorgung im Essener Norden. Das die Verwaltung um Kufen und ihrem schwarz-grün dominierten Rat der Stadt dabei dringend gehörigen Druck bedürfen, zeigte sich zuletzt in der vergangenen Ratssitzung.

Selbst eine in der Substanz jämmerliche Vorlage mit veralteten Daten und leeren Worthülsen, gespickt mit Lippenbekenntnissen wurde von CDU und Grünen weiter auf die lange Bank geschoben. Krankenhaus Entscheid Essen kämpft weiter für eine hinreichende Notfall- sowie Grund- und Regelversorgung auch in den nördlichen
Essener Stadtbezirken.

Bedanken möchten wir uns hier ausdrücklich bei unserem juristischen Beistand Rechtsanwalt Dr. Michael Faber aus Bonn für seine engagierte und kenntnisreiche Unterstützung.

Jutta Markowski, Petra Bäumler-Schlackmann, Hans Peter Leymann-Kurtz